• Hallo Leute,

    ich war gerade fast 2h beim hiesigen Zoll, da ich mir 8oz Haunted Bookshop gegönnt habe...

    Das war echt ein Erlebnis. Selbst zu Dritt konnten Sie nur mit höchster Anstrengung und unter Verwendung von alten Handbüchern, Onlinerecherche und vielen Telefonaten mit Kollegen herausfinden, wie man Pfeifentabak versteuert.

    Das war ein Erlebnis...

    Hattet ihr schon ähnliche Erfahrungen mit dem Zoll ?

    VG Albert

    "Wir denken selten an das, was wir haben, aber immer an das, was uns fehlt." Arthur Schopenhauer

  • Hallo Albert,

    genug Erlebnisse, um nichts mehr aus dem EU-Ausland zu bestellen - in Koblenz fangen die scheinbar alles ab :shock:

    Die Krönung war die Diskussion um den Wert einer gebrauchten Charatan-Pfeife von einer Privatadresse aus den USA:

    Wert (wurde seit Jahrzehnten nicht mehr hergestellt) ? Gebrauchsgegenstand oder geschnitztes Kunstwerk ?

    Haben uns dann nach Stunden entnervt auf 5 Euro geeinigt 8)

    Aber dafür die Anfahrt und einen halben Tag freinehmen ...

    Beste Grüße - manni

    pfiffig kommt von Pfeife...

  • Servus Albert,

    die Erfahrungen hatte ich schon. Die Verzollung war das geringste Problem. Da hast Du Glück gehabt. Nach einer sch...EU Verordnung muß nämlich der Warnhinweis auf der Dose stehen und zwar auf deutsch. Die wollten den Tabak vernichten oder zurück schicken. Mein Angebot, solche Aufkleber zu besorgen und aufzukleben wurde abgelehnt, weil der Hinweis vom Hersteller aufgbracht werden muß. Mit daumendicken Halsschlagadern habe ich den Zoll wieder verlassen, nachdem man mir eine Frist zur Stellungnahme gewährt hat. Ich habe dann herausgefunden, daß es eine Übergangsvorschrift gab, weshalb mir dann der Tabak bei einer erneuten Vorsprache ausgehändigt wurde, natürlich gegen ordentliche Zollgebühren. Da mußte ich denen dann erklären, daß Pfeifentabak kein Feinschnitt ist, was sie mir aber ohne Öffnen der Dosen nicht glauben wollten. Gegen das öffnen der Dosen habe ich mich dann wiederum verwahrt. Nachdem ich aber bereits mit der Übergangsregelung Recht hatte und ich ihnen androhte, bei Öffnung die Knochen aus dem Leib zu klagen fand sich dann eine "Einigung" auf einen Tarif.

    Das bedeutete damals das Ende meiner Bestellungen in den USA, bis mir Rainer den Tipp gab, immer nur ein bis zwei Dosen zu bestellen. Das funktionierte bis sie dann wieder auf die Vorschrift mit den Warnhinweisen kamen. Die Übergangsvorschrift gilt aber schon seit Jahren nicht mehr.

    Jetzt oredere ich nur noch über Freunde in den USA.

    Gruß

    stephan