Servus Albert,
die Erfahrungen hatte ich schon. Die Verzollung war das geringste Problem. Da hast Du Glück gehabt. Nach einer sch...EU Verordnung muß nämlich der Warnhinweis auf der Dose stehen und zwar auf deutsch. Die wollten den Tabak vernichten oder zurück schicken. Mein Angebot, solche Aufkleber zu besorgen und aufzukleben wurde abgelehnt, weil der Hinweis vom Hersteller aufgbracht werden muß. Mit daumendicken Halsschlagadern habe ich den Zoll wieder verlassen, nachdem man mir eine Frist zur Stellungnahme gewährt hat. Ich habe dann herausgefunden, daß es eine Übergangsvorschrift gab, weshalb mir dann der Tabak bei einer erneuten Vorsprache ausgehändigt wurde, natürlich gegen ordentliche Zollgebühren. Da mußte ich denen dann erklären, daß Pfeifentabak kein Feinschnitt ist, was sie mir aber ohne Öffnen der Dosen nicht glauben wollten. Gegen das öffnen der Dosen habe ich mich dann wiederum verwahrt. Nachdem ich aber bereits mit der Übergangsregelung Recht hatte und ich ihnen androhte, bei Öffnung die Knochen aus dem Leib zu klagen fand sich dann eine "Einigung" auf einen Tarif.
Das bedeutete damals das Ende meiner Bestellungen in den USA, bis mir Rainer den Tipp gab, immer nur ein bis zwei Dosen zu bestellen. Das funktionierte bis sie dann wieder auf die Vorschrift mit den Warnhinweisen kamen. Die Übergangsvorschrift gilt aber schon seit Jahren nicht mehr.
Jetzt oredere ich nur noch über Freunde in den USA.
Gruß
stephan